Webanalyse / Datenerfassung

Wir möchten diese Website fortlaufend verbessern. Dazu wird um Ihre Einwilligung in die statistische Erfassung von Nutzungsinformationen gebeten. Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.

Welcher Dienst wird eingesetzt?

Matomo

Zu welchem Zweck wird der Dienst eingesetzt?

Erfassung von Kennzahlen zur Webanalyse, um das Angebot zu verbessern.

Welche Daten werden erfasst?

  • IP-Adresse (wird umgehend anonymisiert)

  • Gerätetyp, Gerätemarke, Gerätemodell

  • Betriebssystem-Version

  • Browser/Browser-Engines und Browser-Plugins

  • aufgerufene URLs

  • die Website, von der auf die aufgerufene Seite gelangt wurde (Referrer-Site)

  • Verweildauer

  • heruntergeladene PDFs

  • eingegebene Suchbegriffe.

Die IP-Adresse wird nicht vollständig gespeichert, die letzten beiden Oktette werden zum frühestmöglichen Zeitpunkt weggelassen/verfremdet (Beispiel: 181.153.xxx.xxx).

Es werden keine Cookies auf dem Endgerät gespeichert. Wird eine Einwilligung für die Datenerfassung nicht erteilt, erfolgt ein Opt-Out-Cookie auf dem Endgerät, welcher dafür sorgt, dass keine Daten erfasst werden.

Wie lange werden die Daten gespeichert?

Die anonymisierte IP-Adresse wird für 90 Tage gespeichert und danach gelöscht.

Auf welcher Rechtsgrundlage werden die Daten erfasst?

Die Rechtsgrundlage für die Erfassung der Daten ist die Einwilligung der Nutzenden nach Art. 6 Abs. 1 lit. a der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die Einwilligung kann auf der Datenschutzseite jederzeit widerrufen werden. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt davon unberührt.

Wo werden die Daten verarbeitet?

Matomo wird lokal auf den Servern des technischen Dienstleisters in Deutschland betrieben (Auftragsverarbeiter).

Weitere Informationen:

Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden sich in den Datenschutzhinweisen.

Was ist Baby-led weaning und ist es für die Ernährung meines Kindes (6 Monate) geeignet?

Häufige Fragen

Beim Baby-led weaning (BLW) – übersetzt: babygeführte Entwöhnung (von der Milchmahlzeit) – werden dem Säugling zum Start der Beikost zwischen dem 5. und 7. Lebensmonat nicht die üblichen Babybreie angeboten, sondern stückige, weiche Lebensmittel. Beispielsweise gekochte Kartoffeln, weiche Nudeln oder Bananenstücke. Der Säugling soll so selbst Essen vom Familientisch nehmen und seine Auswahl treffen können. Im Internet findet man dazu eine breite Auswahl an Rezepten.

Verschiedene Fachverbände raten jedoch davon ab, ausschließlich mit Baby-led weaning zu starten. Dies wird einerseits damit begründet, dass eine ausreichende Versorgung mit allen wichtigen Nährstoffen über BLW schwieriger sicherzustellen ist. Zudem müssen motorische Fähigkeiten wie Greifen und Schlucken von stückigen Lebensmitteln vorhanden sein, die bei manchen Kindern im Alter von 5 bis 7 Monaten noch fehlen. Im Gegensatz dazu wurde der Ernährungsplan, der die drei Breimahlzeiten beinhaltet, speziell für die Erfüllung der Nähstoffbedürfnisse der Säuglinge erarbeitet. So können Eltern sicher sein, dass ihr Kind ausreichend versorgt wird. Zudem wird auch beim Füttern mit Brei durch ein sensibles Wahrnehmen der kindlichen Hunger- und Sättigungszeichen durch die Eltern ein gesundes Essverhalten gefördert.

Baby-led weaning eignet sich jedoch gut als Ergänzung zu den Brei-Mahlzeiten. Der Säugling kann sowohl motorisch durch das Greifen von Lebensmitteln gefördert werden, als auch neue Texturen und Geschmäcker kennenlernen.

Wenn Sie ausschließlich Baby-led Weaning anwenden möchten, empfiehlt sich eine Beratung durch eine kinderärztliche Praxis.