Zahnmedizinische Vorsorge und Früherkennung

0-6 Jahre

Immer mehr Kinder haben heute ein gesundes Gebiss. Einen wichtigen Beitrag hierzu leisten die regelmäßigen ärztlichen und zahnärztlichen Untersuchungen.

Zahnärztin und Kind putzen Gebissmodell
© Corbis Images

Bessere Kinderzähne durch Vorsorge

Laut der regelmäßig durchgeführten Wiederholungsuntersuchung zur Mundgesundheit in Deutschland (Deutsche Mundgesundheitsstudie, DMS) ist in den letzten Jahrzehnten die Zahnkaries bei Kindern und Jugendlichen insgesamt deutlich zurückgegangen. Damit bleiben den Kindern oft nicht nur sehr schmerzhafte Erfahrungen erspart, auch für das weitere Leben erhöht sich hierdurch die Chance, dass die Zähne gesund bleiben.
Diese erfreuliche Entwicklung belegt, dass Sie Ihr Kind dank der heutigen Vorsorgemaßnahmen wirkungsvoll vor Karies schützen können. Hierzu gehören:

Kinderärztliche und zahnärztliche Vorsorge bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr

Bereits Ihr Kinderarzt oder Ihre Kinderärztin achtet im Rahmen der Früherkennungsuntersuchungen U1 bis U9 darauf, dass die Zähne Ihres Kindes von Anfang an gesund sind und es auch bleiben. So wird mit Ihnen schon bei der U2 die Fluoridversorgung Ihres Kindes besprochen. Hier kann dann auch das Kombinationspräparat mit Vitamin D und Fluorid verschrieben werden. Auch bei den folgenden Früherkennungsuntersuchungen wird Ihr Arzt oder Ihre Ärztin Sie wiederholt zur Mundgesundheit Ihres Kindes beraten, und gegebenenfalls wird er oder sie Ihr Kind zu einer vertragszahnärztlichen Untersuchung verweisen.

Sie erhalten Informationen zur Mundhygiene, zu einer zahnschonenden Ernährung und zur richtigen Zahnpflege, wenn die ersten Zähnchen da sind. Zahnpflege ist besonders wichtig bei Kindern mit Spastik oder mit sogenannten geistigen Behinderungen. Sie benötigen eine besonders sorgfältige Unterstützung beim Zähneputzen. Zahnärztliche Eingriffe sind hier oft nur unter Narkose möglich. Kinder mit medikamentös behandelter Epilepsie neigen dazu oftmals zu Veränderungen des Zahnfleisches bzw. Mundschleimhaut (Hyperplasie). Natürlich schaut sich der Kinderarzt oder die Kinderärztin auch die Zähne selbst an und untersucht sie auf Karies und mögliche Kiefer- oder Zahnstellungsfehler hin.

Ergänzend hierzu hat jedes Kind ab dem Alter von zweieinhalb Jahren bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr Anspruch auf drei zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen. Diese sollten Sie vor allem dann wahrnehmen, wenn Ihr Kind bereits Karies hat und/oder wenn es nicht andernorts, zum Beispiel in der Kindertagesstätte, bereits an zahnärztlichen Reihenuntersuchungen – sogenannten gruppenprophylaktischen Maßnahmen – teilnimmt. Wie die kinderärztlichen Untersuchungen sollten auch diese zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen möglichst in bestimmten Altersphasen erfolgen:

  • 1. Termin: 30. bis 42. Lebensmonat (zweieinhalb bis dreieinhalb Jahre)
  • 2. Termin: 49. bis 52. Lebensmonat (4 Jahre+1 Monat bis 4 Jahre+4 Monate)
  • 3. Termin: 60. bis 72. Lebensmonat (5 bis 6 Jahre)

Zwischen den einzelnen Untersuchungsterminen sollten jeweils mindestens zwölf Monate liegen. Sie werden hierbei umfassend beraten, wie sich Ihr Kind zahngesund ernährt, worauf beim Zähneputzen zu achten ist und wie am besten eine ausreichende Fluoridversorgung gesichert werden kann. Gegebenenfalls werden die Zähne Ihres Kindes vorsorglich mit Fluoridlack versehen, um sie vor Karies zu schützen.
Natürlich sollten Sie Ihr Kind auch ruhig zu Ihren eigenen Kontrolluntersuchungen mit in die zahnärztliche Praxis nehmen – am besten sobald das erste Zähnchen durchgebrochen ist. So kann es sich beizeiten an regelmäßige Zahnarztbesuche als etwas ganz Normales gewöhnen. Spätestens wenn alle Zähnchen da sind, empfehlen Zahnärzte und Zahnärztinnen ohnehin eine halbjährliche Kontrolluntersuchung für die Kinderzähne.

Zahnärztlicher Kinderpass

In vielen Bundesländern haben die Zahnärztekammern bzw. Kassenzahnärztlichen Vereinigungen inzwischen zahnärztliche Kinderpässe herausgegeben. Darin werden, ähnlich wie im gelben Heft zu den kinderärztlichen Früherkennungsuntersuchungen, die Befunde der zahnärztlichen Untersuchungen und Behandlungen festgehalten und dokumentiert.

Zahnmedizinische Einzelvorsorge im Schulalter (Individualprophylaxe)

Auch im Schulalter, das heißt ab dem sechsten bis zum 18. Lebensjahr, sollten die Zähne Ihres Kindes alle sechs Monate zahnärztlich kontrolliert werden. Denn jetzt gilt es, auch die neu durchgebrochenen Zähne gesund zu erhalten. So werden zum Beispiel die Kauflächen der bleibenden Backenzähne in der Regel vorsorglich versiegelt, um einen langfristigen Schutz zu erreichen. Wichtig ist es auch, die Gebissentwicklung während des Zahnwechsels regelmäßig zu kontrollieren, damit gegebenenfalls rechtzeitig eine kieferorthopädische Behandlung eingeleitet werden kann. Neben den gründlichen Untersuchungen wird der Zahnarzt oder die Zahnärztin Sie und Ihr Kind auch immer wieder zu Fragen der Mundgesundheit informieren und beraten. Gegebenenfalls wird auch bei diesen Terminen zum Schutz vor Karies regelmäßig Fluoridlack auf die Zähne aufgetragen.

Zahnmedizinische Vorsorge in Kindertagesstätte und Schule (Gruppenprophylaxe)

In Kindertagesstätten und in Schulen führen Zahnärzte und Zahnärztinnen sowie spezielle Fachkräfte regelmäßig und wiederholt kostenlose Reihenuntersuchungen und Beratungen zur Mundgesundheit durch. Diese sogenannten gruppenprophylaktischen Maßnahmen werden jährlich durchgeführt und richten sich in der Regel an Kinder von drei bis zwölf Jahren.

Neben der zahnärztlichen Kontrolle der Zähne werden auch hierbei vorbeugende Fluoridierungsmaßnahmen durchgeführt, falls es erforderlich ist und das Einverständnis der Eltern vorliegt. Daneben wird unter anderem mit den Kindern das Zähneputzen geübt und es wird über die Ernährung gesprochen. Vielleicht wird sogar gemeinsam eine zahnärztliche Praxis besucht, um mögliche Ängste davor abzubauen oder gar nicht erst aufkommen zu lassen. Schließlich sollen die Kinder ja auch von sich aus einmal regelmäßig zur zahnärztlichen Kontrolle gehen.

Was Eltern wissen wollen