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Erste Hilfe bei Verbrühungen und Verbrennungen

0-6 Jahre cc by-nc-nd Der Text dieser Seite ist, soweit es nicht anders vermerkt ist, urheberrechtlich geschützt und lizenziert unter der Creative Commons Namensnennung-Nicht kommerziell-Keine Bearbeitung Lizenz 3.0 Germany. Bitte beachten Sie unsere Verwendungshinweise. 05.05.2025

Löschen, kühlen, Notruf … Wenn sich ein Kind verbrannt oder verbrüht hat, kommt es auf schnelle Hilfe an. Hier die wichtigsten Sofortmaßnahmen.

Mutter mit weinendem Kind auf dem Arm und Telefon in der Hand
© MariaBobrova/iStockphoto

Verbrennungen und Verbrühungen sind immer sehr schmerzhaft und erfordern rasches Handeln. Insbesondere gilt es, durch Kühlung ein Fortdauern der Hitzewirkung im Gewebe – das sogenannte „Nachbrennen“ – zu verhindern. Deshalb ist die Reihenfolge der beschriebenen Maßnahmen wichtig. Bei allem, was notwendig ist: Versuchen Sie Ruhe zu bewahren und das Kind zu beruhigen.

Sofortmaßnahmen bei Brandverletzungen

  • Löschen Sie das Feuer beziehungsweise brennende Kleidung mit Wasser, einer Decke oder durch Wälzen am Boden.
  • Bei Verbrühungen die durch heiße Flüssigkeiten durchtränkte Kleidung rasch aber vorsichtig ausziehen.
  • Kleinflächige Verbrennungen, zum Beispiel am Finger, mit handwarmem Wasser (mindestens 15 °C warm) kühlen, aber nicht länger als zehn Minuten. Unterkühlung unbedingt vermeiden.
  • Großflächige Verbrennungen nicht kühlen, da dies zu einer gefährlichen Unterkühlung führt. Decken Sie stattdessen die betroffenen Körperteile mit einem keimfreien Verbandtuch aus dem Verbandkasten locker und ohne Druck ab.  Verständigen Sie den Rettungsdienst: Notruf 112.
  • Vergessen Sie nicht den Impfpass mitzunehmen (wegen des Tetanusschutzes).

Was Sie nicht tun sollten

  • Keinesfalls sollten sogenannte Hausmittel wie Mehl, Puder, Öl oder dergleichen auf die verletzten Stellen aufgetragen werden. Diese Mittel schaden nur.
  • Brandsalben oder Brandbinden verschlimmern die Verletzung, da sie keinen Sauerstoff an die geschädigte Haut lassen und die Hitze im Gewebe festhalten.
  • Keinesfalls Eis oder Eiswasser zur Kühlung verwenden. Beides schafft zwar zunächst Linderung, regt aber auch die Durchblutung an, sodass es anschließend umso stärker schmerzt. Außerdem besteht hierbei besonders die Gefahr der Unterkühlung. 

 

Berufsverband der Kinder- und Jugendärzt*innen e. V. (BVKJ), Verbrennungen. Zugriffsdatum: 8.6.2025

Bundesarbeitsgemeinschaft Mehr Sicherheit für Kinder e. V. (BAG), Verbrennungen (20.6.2024). Zugriffsdatum: 8.6.2025 

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