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U7-Untersuchung – 21. bis 24. Lebensmonat

1-6 Jahre 20.09.2024

Mit zwei Jahren wird Ihr Kinde immer selbstständiger. Bei der U7 wird auf seine altersgerechte körperliche und geistige Entwicklung geachtet.

U7
© BIÖG

Der Termin für die U7-Untersuchung steht an im Alter zwischen einem Jahr und neun Monaten bzw. zwei Jahren. Wahrscheinlich läuft Ihr Kind mittlerweile schon schneller durch die Gegend, als es Ihnen lieb ist, versucht immer mehr Wörter nachzuplappern und möchte am liebsten alles allein machen.

U7 – Was wird gemacht?

Seit der letzten Untersuchung ist ein ganzes Jahr vergangen. Umso wichtiger ist es nun, dass die Ärztin oder der Arzt bei der U7-Untersuchung schaut, wie sich Ihr Kind körperlich und geistig entwickelt hat. Was im Einzelnen untersucht wird und zu welchen Themen Sie als Eltern ärztlich beraten werden, ist in der Elterninformation des Gelben Kinderuntersuchungsheftes zur U7 für Sie zusammengefasst:

Die Ärztin oder der Arzt achtet bei der U7 wieder besonders auf Entwicklungsauffälligkeiten. Ihr Kind wird körperlich untersucht. Zum Erkennen von Sehstörungen werden Untersuchungen der Augen durchgeführt. Die Ärztin oder der Arzt prüft, ob Ihr Kind einfache Wörter und Sätze versteht. Sie werden gefragt, wie sich Ihr Kind zum Beispiel beim Spielen, in der Familie oder in einer Gruppe von Kindern verhält. Außerdem interessiert sich Ihre Ärztin oder Ihr Arzt für den Kontakt zwischen Ihnen und Ihrem Kind.

Ihre Ärztin oder Ihr Arzt berät Sie zu den laut Impfkalender empfohlenen Schutzimpfungen. Außerdem spricht die Ärztin oder der Arzt mit Ihnen über Themen wie die Ernährung Ihres Kindes, Maßnahmen zur Unfallverhütung, die Förderung der Sprachentwicklung und die Kariesprophylaxe mittels Fluorid. Sie erhalten von der Ärztin oder dem Arzt Hinweise zur kindlichen Mundhygiene. Ihre Ärztin oder Ihr Arzt informiert Sie über das Angebot einer zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchung für Ihr Kind.

Quelle: Auszug aus dem Gelben Kinderuntersuchungsheft, Gemeinsamer Bundesausschuss, Mai 2023

Us und J1 – Termine berechnen

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Behindertes oder in der Entwicklung verzögertes Kind

Wenn Ihr Kind entwicklungsverzögert, chronisch krank oder behindert ist, wird Ihre Ärztin oder Ihr Arzt die Entwicklungsschritte, die Ihr Kind gemacht hat, überprüfen und mit Ihnen die weiteren Therapie- und Fördermaßnahmen besprechen.

Impfungen bei der U7

Es wird überprüft, ob Ihr Kind alle bis jetzt empfohlenen Impfungen erhalten hat. Fehlende Impfungen werden nachgeholt. Wichtig: Spätestens bei der U7 sollte die zweite Impfung gegen Masern, Mumps, Röteln und Windpocken durchgeführt werden, damit Ihr Kind auch gegen diese Krankheiten einen vollständigen Impfschutz hat.

Ausführliche Informationen zu den Infektionskrankheiten und Impfungen finden Sie im Themenportal der BZgA: www.impfen-info.de.

Zur U-Untersuchung mitbringen

Bitte denken Sie daran, zur U-Untersuchung folgende Unterlagen mitzubringen: Gesundheitskarte (Krankenversicherungskarte des Kindes), Impfausweis und das Gelbe Kinderuntersuchungsheft mit Teilnahmekarte.

Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA), Früherkennung bei Kindern. Zugriffsdatum: 29.4.2025

Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA), Kinderrichtlinie: Anlage 1 – Untersuchungsheft für Kinder (12.5.2023). Zugriffsdatum: 29.4.2025 

Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA), Schutzimpfungs-Richtlinie (5.2.205). Zugriffsdatum: 29.4.2025