Früherkennung und Vorsorge für die besten Startchancen

0-6 Jahre

Neben den Untersuchungen zur Früherkennung und einem umfassenden Impfschutz können Eltern noch einiges mehr speziell für die Gesundheit ihres Kindes tun.

Die Untersuchungen zur Früherkennung U1 bis U9 sowie die J1 und die Impfungen zum Schutz vor Infektionskrankheiten spielen eine wichtige Rolle für die gesunde Entwicklung von Kindern.

Junge zeigt auf den Betrachter
© Corbis Images

Früherkennung und Impfvorsorge für eine gesunde Zukunft

In vielen Bereichen hat sich die Gesundheit von Kindern in den letzten Jahrzehnten erheblich verbessert. Einen wichtigen Anteil daran haben die bestehenden Leistungen zur Früherkennung und Impfung, die Eltern für ihre Kinder in Anspruch nehmen können:

  • So konnten zum Beispiel dank der heutigen Impfungen viele gefährliche Infektionskrankheiten immer weiter zurückgedrängt werden.
  • Ein weiterer wichtiger Baustein sind die Früherkennungsuntersuchungen U1 bis U9, auf die jedes Kind einen gesetzlichen Anspruch hat. Relevante Auffälligkeiten in der kindlichen Entwicklung und schwerwiegende Erkrankungen sollen hierbei frühzeitig festgestellt und dadurch erfolgreich behandelt werden.
  • Das gilt auch für die Jugenduntersuchung J1, die Kindern ab 12 bis 14 Jahre angeboten wird und Gelegenheit zu vertraulicher Untersuchung und Beratung gibt.
  • Auch was die Zahngesundheit betrifft, tragen entsprechende Untersuchungen dazu bei, dass heute immer mehr Kinder ein weitgehend gesundes Gebiss haben.

U1 bis U9 und J1: Elf Chancen für Ihr Kind

Seit vielen Jahren gibt es in Deutschland das bundesweit einheitliche Früherkennungsprogramm für Kinder. Das Programm gewährt jedem Kind von der Geburt bis zum Schulalter einen gesetzlichen Anspruch auf zehn kostenlose Früherkennungsuntersuchungen: die U1 bis U9, die in den ersten sechs Lebensjahren durchgeführt werden. Im Rahmen dieser Früherkennungstermine findet auch eine ärztliche Beratung zu wichtigen anstehenden Themen der kindlichen Gesundheit und Entwicklung statt, wie z. B. Unfallvorbeugung oder Ernährung.

Bei diesen Terminen untersucht die Ärztin oder der Arzt Ihr Kind vor allem auf mögliche schwerwiegende Erkrankungen hin und prüft, ob es sich seinem Alter entsprechend entwickelt. Auf diese Weise können Verzögerungen oder Auffälligkeiten in der Entwicklung und mögliche gesundheitliche Beeinträchtigungen frühzeitig erkannt werden. Durch eine rechtzeitige Behandlung oder spezielle Förderung können die möglichen Folgen für die Gesundheit und Entwicklung dann oft verhindert oder zumindest vermindert werden. 

Die Erfahrung zeigt, dass die U-Untersuchungen von fast allen Eltern in Anspruch genommen werden. Nutzen auch Sie die Chance für Ihr Kind und für Sie als Eltern! Die U-Untersuchungen sind nämlich auch dafür da, dass Sie bei Unsicherheiten und Sorgen zur Entwicklung und Gesundheit Ihres Kindes ärztlich beraten werden oder bei Bedarf weitere Information oder Unterstützung erhalten.

Das Früherkennungsprogramm für Kinder sieht eine weitere Gesundheitsuntersuchung vor. Die Jugendgesundheitsuntersuchung (J1) wendet sich an Jugendliche im Alter von zwölf bis 14 Jahren. Sie bietet erneut eine gute Gelegenheit, den allgemeinen Gesundheitszustand Ihres Kindes, seinen Impfstatus und seine Entwicklung insgesamt zu überprüfen.

Us und J1 – Termine berechnen

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Gut zu wissen

Früherkennungsuntersuchungen wie die U1 bis U9 und J1 gehören zum gesetzlich verankerten Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung. Dementsprechend werden die Kosten hierfür von den Krankenkassen übernommen (wenn die entsprechenden Zeitspannen eingehalten werden). Auch die empfohlenen Impfungen sind kostenlos. Sie gehören ebenfalls zu den Pflichtleistungen, die alle Krankenkassen anbieten müssen.

Impfungen: der sicherste Schutz vor gefährlichen Infektionskrankheiten

Impfungen gehören zu den größten Errungenschaften der modernen Medizin. Noch im vergangenen Jahrhundert waren Infektionskrankheiten weit verbreitet, und viele erkrankte Kinder starben oder hatten ein Leben lang unter Folgeerkrankungen zu leiden. Heute können viele dieser Krankheiten schon vor ihrer Entstehung verhindert und so Folgeschäden vermieden werden. Dank moderner Impfstoffe können Eltern zudem sicher sein, dass problematische Nebenwirkungen praktisch nicht mehr vorkommen. Die Impfungen für Kinder beruhen auf den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO), die als unabhängiges Expertengremium nach sorgfältiger und genauer Prüfung ihre Impfempfehlungen für einen umfassenden Impfschutz ausspricht.

Die empfohlenen Impfungen sind für Eltern kostenlos und können zum Teil gleichzeitig mit den Früherkennungsuntersuchungen durchgeführt werden.

Ausführliche Informationen zu den Infektionskrankheiten und Impfungen finden Sie im Themenportal der BZgA: www.impfen-info.de; speziell zur Masernschutzimpfung: www.masernschutz.de.

Zahnärztliche Untersuchungen: Vorsorge ist besser

Eine ausreichende Versorgung mit Fluorid, die richtige Zahnpflege von Anfang an und eine zahngesunde Ernährung sind die wichtigsten Bausteine, damit sich die Zähne Ihres Kindes gesund entwickeln. Damit die Zähne auch gesund bleiben und mögliche Kariesschäden rechtzeitig erkannt und behoben werden, gibt es ein umfangreiches „Vorsorgepaket“, auf das alle Kinder Anspruch haben. Hierzu gehören spezielle Früherkennungsuntersuchungen bis zum sechsten Lebensjahr wie auch Reihenuntersuchungen in Betreuungseinrichtungen oder Schulen (sogenannte Gruppenprophylaxe). Halbjährliche zahnärztliche Kontrolluntersuchungen geben Ihnen zusätzlich Gewissheit, ob mit den Zähnen Ihres Kindes alles in Ordnung ist. Von der U 5 bis U 9 wird an die angebotene zahnärztliche Untersuchung erinnert. Auch bei den Früherkennungsuntersuchungen in der ärztlichen Praxis erhalten Sie von Anfang an altersgerechte Hinweise zur Förderung der Mundhygiene und Zahngesundheit.

Keine Rezeptzuzahlung bis zum Alter von 18 Jahren

Bis zum Alter von 18 Jahren sind Kinder und Jugendliche von der gesetzlichen Rezeptzuzahlung befreit. Für Kinder unter 12 Jahren sowie für Jugendliche mit Entwicklungsstörungen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr bezahlen die Krankenkassen in der Regel auch nicht rezeptpflichtige Medikamente.