Im Vergiftungsfall handeln

0-6 Jahre cc by-nc-nd Der Text dieser Seite ist, soweit es nicht anders vermerkt ist, urheberrechtlich geschützt und lizenziert unter der Creative Commons Namensnennung-Nicht kommerziell-Keine Bearbeitung Lizenz 3.0 Germany. Bitte beachten Sie unsere Verwendungshinweise. 10.01.2021

Bei Verdacht auf eine Vergiftung heißt es als Erstes, Ruhe zu bewahren und telefonisch ärztlichen Rat einzuholen. Oft kann auf diese Weise schon geholfen werden.

Hand wählt Notfallnummer auf Smartphone
© EinBlick/stock.adobe.com

Ruhe behalten und anrufen

Wenn Ihr Kind trotz aller Vorsichtsmaßnahmen mit giftigen Substanzen in Berührung gekommen ist oder diese verschluckt hat, ist das Wichtigste, Ruhe und Nerven zu bewahren. Bevor Sie möglicherweise etwas Falsches tun, sollten Sie erst anrufen:

  • Zeigt das Kind keine Veränderungen in seinem Verhalten und keine Störung der lebenswichtigen Funktionen (Atmung, Kreislauf, Bewusstsein), erkundigen Sie sich zunächst telefonisch bei der Giftnotrufzentrale, ob und welche weiteren Maßnahmen notwendig sind.
  • Bei Bewusstlosigkeit unverzüglich den Notruf 112 verständigen.

Stellen Sie nach Möglichkeit die Ursache der Vergiftung sicher, zum Beispiel Medikamente, Putzmittel, Pflanzenblatt usw., damit der Arzt oder die Ärztin Bescheid weiß und gezielte Maßnahmen empfehlen beziehungsweise einleiten kann. Darüber hinaus sollten Sie möglichst genau Auskunft geben können:

  • Wer ist betroffen?
  • Was wurde aufgenommen?
  • Wann geschah der Unfall?
  • Wie wurde die Substanz aufgenommen?
  • Wie viel wurde aufgenommen?

Erstmaßnahmen im Vergiftungsfall

Erstmaßnahmen sollten immer nur nach Rücksprache mit der Giftnotrufzentrale durchgeführt werden. Je nach Art der Vergiftung werden Ihnen möglicherweise die nachfolgenden Erstmaßnahmen empfohlen:

Bei Aufnahme über den Mund

  • Geben Sie dem wachen Kind zur Verdünnung des Giftes in kleinen Schlucken und Mengen Wasser, Tee oder Saft zu trinken, keine Milch, kein Getränk mit Kohlensäure.
  • Bei Vergiftungen durch Säuren oder Laugen sollte das wache Kind so schnell wie möglich zu trinken bekommen.

Bei Einatmung

  • Sorgen Sie für frische Luft. Öffnen Sie Fenster und Türen und bringen Sie Ihr Kind ins Freie.
  • Decken Sie Ihr Kind warm zu und beruhigen Sie es.
  • Achten Sie darauf, dass Sie das Gift nicht auch selbst einatmen und sich vergiften.

Bei Augenkontakt

  • Spülen Sie die Augen sofort mindestens zehn Minuten unter fließendem Wasser, um noch vorhandene Reste so schnell wie möglich zu verdünnen und auszuspülen.
  • Halten Sie die Augenlider dabei gut offen und richten Sie den Wasserfluss direkt auf das Auge.
  • Anschließend sofort eine augenärztliche Praxis aufsuchen.

Bei Hautkontakt

  • Entfernen Sie alle Kleidung.
  • Spülen Sie die betroffenen Hautstellen gründlich unter fließendem Wasser ab.
  • Denken Sie an den eigenen Schutz und tragen Sie nach Möglichkeit Handschuhe.

Bei Bewusstlosigkeit

  • Verständigen Sie unverzüglich den Rettungsdienst (112).
  • Bringen Sie das bewusstlose Kind in die Seitenlage, das Gesicht schräg zum Boden gewendet.
  • Gegebenenfalls sind Erste-Hilfe-Maßnahmen wie Atemspende oder Herz-Lungen-Wiederbelebung notwendig.

Was Sie keinesfalls tun sollten

  • Handeln Sie nicht vorschnell.
  • Versuchen Sie auf keinen Fall, das Kind auf irgendeine Art zum Erbrechen zu bringen.
  • Geben Sie Ihrem Kind keine Milch zu trinken, da diese in vielen Fällen die Aufnahme des Giftes durch den Darm noch beschleunigt.
  • Versuchen Sie nicht, einem bewusstlosen Kind Flüssigkeit einzuflößen.

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