Spielzeugkauf

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Trotz Prüfsiegel sollten Sie sich beim Spielzeugkauf immer auch selbst davon überzeugen, dass von einem Produkt keine Gefahr ausgeht. Hier einige Tipps.
Zu den wesentlichen Sicherheitsanforderungen an Kinderspielzeug gehören:
Diese und andere Anforderungen sind in der europäischen Norm „Sicherheit von Spielzeug“ (DIN EN 71) festgelegt. Nur Spielzeug, das dieser Norm entspricht und entsprechend mit dem CE-Zeichen („Communauté Européennes“, Europäische Gemeinschaften) gekennzeichnet ist, darf in der EU verkauft werden. Doch die Vorgaben der Norm wie auch die Bestimmungen der Durchführung gelten vielfach als nicht weitreichend genug: In der Praxis gelangen immer wieder auch bedenkliche Produkte auf den Markt. Zusätzliche Sicherheitsnachweise, wie beispielsweise das deutsche GS-Zeichen (Geprüfte Sicherheit) bieten hier mehr Sicherheit. Siehe hierzu auch den Artikel „Prüfzeichen auf Produkten“.
Worauf Sie darüber hinaus selbst noch achten können und sollten, finden Sie in den nachfolgenden Tipps.
Zu den wesentlichen Sicherheitsanforderungen an Kinderspielzeug gehören:
Sprechen Sie auch mit Großeltern, Tanten, Onkeln usw. darüber, was Ihnen bei Spielzeug für Ihr Kind wichtig ist und worauf sie bei Geschenken achten sollten.
Am besten geben Sie Ihnen diese „Tipps für den (sicheren) Spielzeugkauf“ an die Hand, die Sie auch als PDF herunterladen können. Informationen und Broschüren zum Thema Spielzeug von Verbraucherzentralen, der „BAG Mehr Sicherheit für Kinder“ und anderen Einrichtungen (siehe Linktipps) können hilfreich sein, um für beide Seiten Enttäuschung und so manchen Konflikt von vornherein zu vermeiden. (Stand: 13.2.2017)