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U9-Untersuchung – 60. bis 64. Lebensmonat

1-6 Jahre 23.09.2024

Ihr Kind ist nun schon mindestens fünf Jahre alt. Ein Schwerpunkt der U9 liegt auf der Sprachentwicklung des Kindes.

U9
© BIÖG

Diese Früherkennungsuntersuchung kurz vor Schulbeginn hat eine besondere Bedeutung: Ihr Kind hat seit der vorangegangenen Untersuchung wieder große Entwicklungsschritte gemacht, und mit dem nahenden Schulbeginn steht ihm ein ganz neuer Lebensabschnitt bevor – zwei Gründe, sich nochmals ein sorgfältiges Bild von der Entwicklung Ihres Kindes zu machen.

U9 – Was wird gemacht?

Bei der U9 wird Ihr Kind körperlich untersucht, und es wird auf mögliche Entwicklungsauffälligkeiten geachtet. Die Körperhaltung, Beweglichkeit und Geschicklichkeit Ihres Kindes werden wieder kontrolliert. In der letzten U vor Schuleintritt liegt ein Schwerpunkt auf der Sprachentwicklung Ihres Kindes. Sollten sich Probleme oder Auffälligkeiten zeigen, kann noch Vieles durch gezielte Unterstützung gut beeinflusst werden. Auch wenn Sie selbst etwas an Ihrem Kind beunruhigt oder Ihnen Sorgen bereitet, sollten Sie dies unbedingt zur Sprache bringen.

Was im Einzelnen untersucht wird, und zu welchen Themen Sie als Eltern ärztlich beraten werden, ist in der Elterninformation des Gelben Kinderuntersuchungsheftes zur U9 für Sie zusammengefasst:

Die Ärztin oder der Arzt achtet bei der U9 wieder besonders auf Entwicklungsauffälligkeiten. Ihr Kind wird körperlich untersucht. Zum Erkennen von Sehstörungen werden wieder Sehtests durchgeführt. Die Ärztin oder der Arzt testet, wie beweglich und wie geschickt Ihr Kind ist und wie gut es spricht. Außerdem möchte die Ärztin oder der Arzt wissen, woran Ihr Kind Interesse und Freude hat oder wovor es sich möglicherweise ängstigt. Ihr Kind kommt bald in die Schule. Damit die Ärztin oder der Arzt Sie gegebenenfalls rechtzeitig unterstützen kann, sind diese Informationen wichtig. Außerdem interessiert sich Ihre Ärztin oder Ihr Arzt für den Kontakt zwischen Ihnen und Ihrem Kind.

Ihre Ärztin oder Ihr Arzt berät Sie zu den laut Impfkalender empfohlenen Schutzimpfungen. Zudem spricht die Ärztin oder der Arzt mit Ihnen über Themen wie die Ernährung und Bewegung Ihres Kindes, Maßnahmen zur Unfallverhütung, die Förderung der Sprachentwicklung und den verantwortungsbewussten Gebrauch von Medien (z. B. TV, Spielekonsolen, Internet und Ähnlichem) im Alltag Ihres Kindes. Sie werden nochmals auf eine Kariesprophylaxe mittels Fluorid aufmerksam gemacht. Ihre Ärztin oder Ihr Arzt informiert Sie über das Angebot einer zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchung für Ihr Kind.

Quelle: Auszug aus dem Gelben Kinderuntersuchungsheft, Gemeinsamer Bundesausschuss, Mai 2023

Us und J1 – Termine berechnen

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Impfungen – Impfschutz komplett?

Bei diesem Termin wird auch der Impfschutz Ihres Kindes überprüft, und anstehende Auffrischungsimpfungen werden durchgeführt.

Ausführliche Informationen zu den Infektionskrankheiten und Impfungen finden Sie im Themenportal der BZgA: www.impfen-info.de.

Wenn Ihr Kind chronisch krank ist oder eine Behinderung hat

Falls Ihr Kind aufgrund einer chronischen Erkrankung oder Behinderung spezielle Unterstützung und Förderung in der Schule braucht, sollten Sie sich möglichst frühzeitig Gedanken machen, welche Art von Schule – Regelschule, Integrationsschule, Sonder- oder Förderschule – Sie für Ihr Kind wünschen und sich die Schulen ansehen. Besprechen Sie dies auch mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt. Therapeutinnen oder Therapeuten und vor allem die Fachkräfte in der Kindertagesstätte können Sie ebenfalls beraten.

Zur U-Untersuchung mitbringen

Bitte denken Sie daran, zur U-Untersuchung folgende Unterlagen mitzubringen: Gesundheitskarte (Krankenversicherungskarte des Kindes), Impfausweis und das Gelbe Kinderuntersuchungsheft mit Teilnahmekarte.

Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA), Früherkennung bei Kindern. Zugriffsdatum: 29.4.2025

Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA), Kinderrichtlinie: Anlage 1 – Untersuchungsheft für Kinder (12.5.2023). Zugriffsdatum: 29.4.2025 

Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA), Schutzimpfungs-Richtlinie (5.2.205). Zugriffsdatum: 29.4.2025